
Die Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung.
Für ihre Abwehr durch den Mieter ist eine spezifische Prüfung der ihr zugrunde liegenden Begründungen notwendig.
Instandsetzungsbegehren, Mietminderungen oder andere mietrechtliche Auseinandersetzungen führen wir für Sie grundsätzlich kostengünstig und möglichst außergerichtlich.
Wir vertreten Ihre Interessen konsequent vor Gericht.
Gerade weil das Team der Rechtsanwaltskanzlei Bruno-F. Müller sowohl Mieter als auch Vermieter vertritt, kennen wir alle Facetten des Mietrechts und verfügen über ein breites Erfahrungsspektrum durch unsere Tätigkeit im gesamten Mietrecht seit 1985.
Unsere Schwerpunkte:
Seit 1993 sind wir beratende Anwaltskanzlei des Verbandes der Wohneigentümer, VDW.
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