Wohneigentums-, Immobilienrecht

Wir kennen Ihre Rechte als Vermieter und Mieter!

Die Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung.

Für ihre Abwehr durch den Mieter ist eine spezifische Prüfung der ihr zugrunde liegenden Begründungen notwendig.

Instandsetzungsbegehren, Mietminderungen oder andere mietrechtliche Auseinandersetzungen führen wir für Sie grundsätzlich kostengünstig und möglichst außergerichtlich.

Wir vertreten Ihre Interessen konsequent vor Gericht.

Gerade weil das Team der Rechtsanwaltskanzlei Bruno-F. Müller sowohl Mieter als auch Vermieter vertritt, kennen wir alle Facetten des Mietrechts und verfügen über ein breites Erfahrungsspektrum durch unsere Tätigkeit im gesamten Mietrecht seit 1985.

Unsere Schwerpunkte: 

  • Eigenbedarfskündigung und Kündigung zur wirtschaftlichen Verwertung sowie fristlose Kündigung
  • Instandsetzungsbegehren und Mietminderung
  • Geltendmachung/Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Geltendmachung offener Mietrückstände und Räumungsverfahren

Seit 1993 sind wir beratende Anwaltskanzlei des Verbandes der Wohneigentümer, VDW.

Wir machen Ihnen die Kontaktaufnahme einfach:

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