Ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Mitkreditnehmern durch die Banken/Sparkassen
In mehreren Fällen konnten wir bewirken, dass die Banken/Sparkassen unsere Mandanten aus der Mithaftung des Kredites/Darlehens sowohl außergerichtlich als auch nach gerichtlicher Inanspruchnahme entlassen haben.
Im Rahmen unserer Beratungen zur Trennung von Eheleuten/nicht ehelichen Lebensgemeinschaften musste oft festgestellt werden, dass die Banken/Sparkassen den Ehegatten/Lebenspartner als Mitkreditnehmer in den Kredit mit aufgenommen haben, obwohl dieser mit dem Kredit wegen Umschuldung von Altschulden überhaupt nichts zu tun hatte.
Auch ist es unzulässig, wenn eine Mithaftung durch die Banken begehrt wurde, aber eine finanzielle Überforderung vorlag.