Eine Scheidung führt bei allen Beteiligten zu einschneidenden Veränderungen. Neben der hohen Emotionalität steht die Frage im Fokus, wie es nach der Trennung und Scheidung finanziell weitergeht. Eine fundierte Rechtsberatung an Ihrer Seite hilft Ihnen, die nächsten Schritte zu planen und umzusetzen.
Bei gemeinsamen Kindern muss zunächst der Kindesunterhalt ermittelt werden, den derjenige Elternteil zu zahlen hat, bei dem das Kind nicht wohnt. Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Zahlungen nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und ergibt sich aus der "Düsseldorfer Tabelle". Sie dient als Leitlinie zur Unterhaltsberechnung.
Neben den Kindern haben auch die finanziell schwächeren Ehepartner per Gesetz Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem finanziell stärkeren Partner. Eingeteilt in zeitlichen Phasen existieren zwei Unterhaltsansprüche: der Trennungsunterhalt (Unterhalt während der Trennungszeit) und der nacheheliche Ehegattenunterhalt (Unterhalt nach der Scheidung). Ob ein Anspruch besteht, in welcher Höhe und in welchem Zeitumfang, bestimmt sich danach, inwieweit ein Partner ehebedingte Nachteile erlitten hat, nach der Bedürftigkeit des Antragstellers und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten.
Für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen wir Ihre Mandatsangaben, eine Vollmacht sowie den Aufnahmebogen für Ehe- und Familienrechtssachen.