Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter auf der Grundlage des zwischen ihnen abgeschlossenen Mietvertrages. Es gibt kaum einen Lebensbereich in Deutschland, der mit vergleichbar vielen Streitigkeiten behaftet ist wie das Mietrecht. Ein Grund hierfür dürfte der Tatsache geschuldet sein, dass die Aufwendungen des Mieters für seine Wohnung oder das Haus einen erheblichen Teil seines Einkommens ausmachen und somit in der Regel den größten Einzelposten seiner Lebenshaltungskosten darstellen. Auf der anderen Seite ist der Vermieter auf regelmäßige und pünktliche Zahlung des Mietzinses durch seine Mieter angewiesen, da von ihm daraus Immobiliendarlehen bedient werden müssen bzw. die Mieteinnahmen ein fester Bestandteil seiner Altersversorgung sind.
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