Für eine fundierte Einschätzung Ihres Anliegens sowie ggf. der Prozesschancen und -risiken ist eine gründliche Vorbereitung zwingend erforderlich. Um eine entsprechende Einschätzung abgeben zu können, beachten Sie bitte folgende Checkliste für die Vorbereitung Ihres ersten Termins in unserer Kanzlei.
1. Fristen
Wenn Sie ein aktuelles rechtliches Anliegen haben oder ein Schreiben bspw. vom Gericht oder einer Behörde vorliegt, sollten Sie nicht zu lange warten, um anwaltlichen Rat einzuholen. Häufig ist eine Reaktion in einem bestimmten zeitlichen Rahmen erforderlich. Wenn Sie Fristen versäumen, drohen Ihnen eventuell erhebliche bis unumkehrbare nachteilige Folgen.
2. Terminvereinbarung
Vereinbaren Sie bitte telefonisch oder online vorab einen Termin. Nur dadurch können wir gewährleisten, dass die entsprechende Zeit ausschließlich für Sie und Ihr Anliegen reserviert ist. Bitte schildern Sie uns bei der Kontaktaufnahme kurz den Sachverhalt und hinterlassen Sie Ihre Rufnummer bzw. Kontaktdaten.
3. Dokumente und Fakten
Bei Interessenskonflikten von zwei Parteien beruhen Meinungsverschiedenheiten meist auf der unterschiedlichen Wahrnehmung und Bewertung von Sachverhalten. Die Chancen, einen Rechtsfall zu gewinnen, richten sich danach, welche der von Ihnen behaupteten Fakten auch bewiesen werden können und logisch nachvollziehbar sind. Legen Sie sich daher bitte für den Gesprächstermin alle Dokumente, die Ihr Anliegen betreffen, möglichst chronologisch geordnet zurecht. Wenn möglich, erstellen Sie darüber hinaus eine Adressliste von Zeugen, die bestimmte Begebenheiten gehört oder gesehen haben.
4. Beratungsziel festlegen
Bitte machen Sie sich schon vor unserem Gespräch Gedanken, was Sie erreichen wollen. Sind Sie an einer schnellen außergerichtlichen Einigung interessiert oder wollen Sie den Konflikt mit Ihrem Gegenüber vor Gericht austragen?
5. Vollmacht
Um nach außen wirksam für Sie auftreten und Auskünfte einholen zu können, muss sich die Rechtsanwaltskanzlei Bruno-F. Müller, auch als beratende Anwaltskanzlei des Verbandes der Wohneigentümer e. V. tätig, als Ihr Interessenvertreter legitimieren können. Notwendig hierfür ist eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht, die Sie zum Termin mitbringen können. Diese können Sie hier herunterladen.
6. Kosten
Nachdem wir in Absprache mit Ihnen Inhalt und Umfang des Auftrags festgelegt haben, erörtern wir Ihnen selbstverständlich die voraussichtlich entstehenden Kosten.