Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
Es gehört zu den Aufgaben der WEG-Verwaltung, sei es nun durch die Wohnungseigentümer selbst oder einen bestellten Verwalter, dass nach der Erstellung des Gemeinschaftseigentums (z. B. Neubau) Baumängel festgestellt werden und der Bauträger zur ordnungsge-mäßen Erstellung aufgefordert wird.