Rechtsanwalt Mueller spricht mit einer Frau in seinem Büro.

Coronavirus (COVID-19) Pandemie/ Mandantenkontakte

In der Teilungserklärung war gemäß § 12 WEG bestimmt, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums die Zustimmung des WEG – Verwalters benötigt.
Diese Zustimmung wurde verweigert und musste gerichtlich geltend gemacht werden.
Das Gericht stellte fest, dass ein wichtiger Grund nicht gegeben war und verpflichtete den Verwalter auf Zustimmung.

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Anträge zur baulichen Veränderung zurückstellen

In der Teilungserklärung war gemäß § 12 WEG bestimmt, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums die Zustimmung des WEG – Verwalters benötigt.
Diese Zustimmung wurde verweigert und musste gerichtlich geltend gemacht werden.
Das Gericht stellte fest, dass ein wichtiger Grund nicht gegeben war und verpflichtete den Verwalter auf Zustimmung.

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Veräußerungszustimmung bewirkt

In der Teilungserklärung war gemäß § 12 WEG bestimmt, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums die Zustimmung des WEG – Verwalters benötigt.
Diese Zustimmung wurde verweigert und musste gerichtlich geltend gemacht werden.
Das Gericht stellte fest, dass ein wichtiger Grund nicht gegeben war und verpflichtete den Verwalter auf Zustimmung.