Die schnelle Scheidung
Wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt gelebt haben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt, wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist (§ 1566 Abs. 1 BGB).
Dem Scheidungsantrag wird stattgegeben.
Was ist jedoch, wenn ein Ehegatte dem Scheidungsantrag widerspricht?
Muss der andere Ehegatte die drei Jährige Trennungszeit abwarten (§1566 Abs. 2 BGB)?
Nein!
Auch in Zukunft muss eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten sein.
Dies muss im Hinblick auf den jeweiligen Sachverhalt spezifiziert vorgetragen werden, so z.B. wenn eine der Parteien bereits einen neuen Partner hat!