Scheidung im Gewaltschutzverfahren
Die Parteien sind im Rahmen des Gewaltschutzverfahrens nunmehr rechtskräftig geschieden worden, so dass erheblicher Konfliktstoff sich damit erledigt hat – insbesondere der Trennungsunterhalt.
Der nacheheliche Unterhalt war durch notarielle Vereinbarung ausgeschlossen.