Willkommen in der Kanzlei Bruno-F. Müller – Was Sie für ein Erst­gespräch wissen sollten

Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer­gemeinschaften, Beiräte und einzelne Wohnungs­eigentümer.

Weiterhin sind wir im privaten Bau­recht und im Nachbarschafts­recht im gesamten nord­deutschen Raum tätig
.

Wir möchten gut vorbereitet in unser gemeinsames erstes Beratungs­gespräch starten. So können wir für Sie zügig die individuell passende Lösung finden. Für eine fundierte Einschätzung Ihres Anliegens sowie eventuell auch der Chancen und Risiken einer rechtlichen Auseinander­setzung benötigen wir einige Informationen. Auf dieser Seite finden Sie Wissenswertes rund um Ihren ersten Besuch in unserer Rechtsanwalts­kanzlei. Wir möchten Sie außerdem bitten, sich entlang der unten­stehenden Check­liste auf Ihre Erst­beratung vorzubereiten.

Gemeinsam durch den Beratungs­prozess: Sie fragen, wir antworten.

Machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie sich unsicher fühlen oder wenig Erfahrung mit rechtlichen Fragen haben. Wir sind hier, um Sie zu unterstützen. Bereiten Sie sich so gut wie möglich vor und vertrauen Sie darauf, dass wir Sie durch das Verfahren führen. Gemeinsam finden wir die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen.

Checkliste für Ihren ersten Termin in der Rechtsanwaltskanzlei Bruno-F. Müller:

Anfrage per E-Mail oder Termin­vereinbarung für ein Erst­gespräch.

Bitte rufen Sie uns an, damit wir entscheiden können, ob Sie uns zunächst alle Unter­lagen per E-Mail schicken und wir Sie dann per E-Mail oder auch persönlich beraten.

Auch kann ein Erst­gespräch telefonisch oder online vereinbart werden.

Bitte schreiben Sie uns per E-Mail oder teilen uns telefonisch kurz Ihr Anliegen und Ihre Kontakt­daten mit.

Meinungsverschiedenheiten beruhen oft auf unterschiedlichen Wahr­nehmungen von Sach­verhalten. Ob Sie Ihre Interessen durchsetzen können, hängt maßgeblich davon ab, welche der von Ihnen dargestellten Fakten auch bewiesen werden können und nachvollziehbar sind. Deshalb ist es wichtig, alle Unter­lagen, die Ihre Angelegenheit betreffen, für das Gespräch vorzubereiten. Ordnen Sie diese möglichst chronologisch und legen Sie gegebenen­falls eine Liste mit Adressen von Zeugen bei, die bestimmte Sach­verhalte bezeugen können.

Bitte bringen Sie zudem den bereits ausgefüllten Mandanten­fragebogen mit oder schicken uns diesen als ausgefüllte Digital­version vorab per E-Mail zu. Den Frage­bogen können Sie zum Ausdrucken oder als digital ausfüllbares Pdf hier herunter­laden:

Überlegen Sie sich vor unserem Gespräch, was Sie erreichen wollen. Sind Sie an einer schnellen außer­gerichtlichen Einigung interessiert oder möchten Sie den Konflikt vor Gericht klären?

Was sind Ihre persönlichen Ziele und Wünsche in diesem Fall? Gemeinsam werden wir auf der Basis besprechen, wie wir dies erreichen erreichen können.

Um für Sie nach außen wirksam auftreten und Auskünfte einholen zu können, müssen wir uns als Rechtsanwalts­kanzlei als Ihre Interessen­vertretung legitimieren können. Bringen Sie dazu bitte die ausgefüllte Voll­macht mit oder schicken uns vorab die digitale Voll­macht per E-Mail. Beides können Sie hier herunter­laden:

Die Regelung zum Ausgleich der anwaltlichen Kosten sind im Rechtsanwalts­vergütungsgesetz (RVG) kodifiziert.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Abrechnung, nach Streit­werten oder nach Zeit­aufwand.

Bei der Abrechnung nach Streit­werten ist für jede anwaltliche Tätigkeit der jeweilige Wert der rechtlichen Auseinander­setzung zugrunde zu legen und hierauf nach einer Rahmen­gebühr die Höhe der dann tatsächliche entstehenden Rechtsanwalts­gebühren zu ermitteln.

Gern informieren wir Sie über die bei uns verwendete Vergütungs­vereinbarung.

Nach § 34 Abs. 1 RVG soll der Rechts­anwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat auf eine Gebühren­vereinbarung mit seinem Mandanten hinwirken.

Nachdem wir gemeinsam Inhalt und Umfang Ihres Auftrags festgelegt haben, besprechen wir auch die zu erwartenden Kosten für unsere anwaltliche Beratung und Vertretung. Nachfolgend finden Sie Wissenswertes zu den Anwalts­kosten bzw. anfallenden Gebühren:  

1.
Für die beratende, gutachterliche, außergerichtliche Tätigkeit, die gerichtliche Vertretung durch den Rechts­anwalt etc. oder einer/einem von diesem beauftragten Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, wird ein Zeit­honorar von 260,00 € – zweihundert­sechzig Euro netto – pro Arbeits­stunde des RA vereinbart.

Die obige Vergütung des Rechts­anwalts pro Zeit­einheit beinhaltet auch sämtliche Tätigkeiten des Anwalts­personals, zum Beispiel das Erstellen von Schrift­sätzen, sonstige Vor- oder Nach­arbeiten, Organisations- und Büro­tätigkeiten, als auch die Tätigkeit der wissenschaftlichen Mitarbeiter des Rechts­anwalts etc.

Die Abrechnung erfolgt nach Zeit­takten von 6 Minuten (0,1 Stunde). Es wird für jede angefangenen 6 Minuten (1/10 des Stunden­satzes) abgerechnet.

Bei Tätigkeiten außerhalb der Kanzlei des Rechts­anwalts beginnt die Zeit­erfassung mit dem Verlassen der Kanzlei und endet mit der Rück­kehr in die Kanzlei.

Reise- und Warte­zeiten werden lediglich mit 50 % des Stunden­lohns berechnet.

In Auftrag gegebene Tätigkeiten des Rechts­anwalts für die Zeiten zwischen 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feier­tagen werden zu einem 25 % höheren Stunden­satz abgerechnet.

2.
Nach § 49b Abs. 1 BRAO schuldet der Auftrag­geber dem Rechts­anwalt im Rahmen gerichtlicher Vertretungen mindestens die gesetzliche Vergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungs­gesetz).

3.
Der Auftrag­geber trägt die Kosten der Abschriften und Ablichtungen, mit je 0,30 € pro Seite unabhängig ob Farb­kopie oder Schwarz/Weiß und der Anzahl der Kopien.

An Reise­kosten werden die tatsächlichen Kosten erstattet, für die Fahrt mit dem PKW pro Kilo­meter mit 0,50 € netto.

Entgelte für Post- und Telekommunikations­dienstleistungen werden entweder mit einer Pauschale von 20,00 € oder nach dem tatsächlichen Aufwand mit entsprechenden Nach­weisen berechnet. Telefon­kosten können leider nicht mehr erfasst werden, es wird eine angemessene Pauschale in Rechnung gestellt.

Alle übrigen tatsächlichen Aus­lagen wie z.B. Mehrwert­steuer werden in Rechnung gestellt und erstattet.

4.
Der Rechtsanwalt wird Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeits­zeiten führen und diese in Rechnung stellen, die Abrechnungs­intervalle werden einvernehmlich geregelt.

5.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gegner, Dritte oder die Rechtsschutz­versicherung im Falle der Kosten­erstattung nicht verpflichtet sind, höhere als die gesetzlichen Gebühren zu erstatten.

Der darüber hinaus gehende Betrag ist vom Auftrag­geber selbst zu tragen.

Sollten von der Gegen­seite Anwalts­gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungs­gesetz erstattet werden, die höher sind, als die mit dieser Vereinbarung nach Zeit­honorar, erhält Rechts­anwalt diese Gebühren und erstattet den Auftrag­gebern das Zeit­honorar.

6.
Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftrag­geber jeder­zeit einen angemessenen (gegebenen­falls nach Vereinbarung) Vor­schuss verlangen.

7.
Dem Mandanten ist bekannt, dass das vereinbarte Honorar möglicher­weise über die gesetzlichen Gebühren hinaus­geht und dass ein über die gesetzlichen Gebühren hinaus­gehendes Honorar von einer eventuell bestehenden Rechtsschutz­versicherung oder anderen Kosten­trägern nicht zu erstatten ist.

8.
Sollte eine der vorstehenden Vereinbarungen unwirksam sein, gilt statt der unwirksamen Vereinbarung die gesetzliche Regelung; die anderen Abreden gelten fort.

Prozesskostenhilfe

Soweit Ihnen Prozesskosten­hilfe zusteht, vertreten wir Sie als Rechts­anwälte auch im Rahmen eines Mandats zur Gewährung dieser Unterstützung. Informationen rund um die Beantragung von Prozesskosten­hilfe finden Sie auf der Internet­seite www.pkh-fix.de. Hierüber können Sie auch feststellen, ob Ihnen Prozesskosten­hilfe zusteht, sowie den not­wendigen Antrag herunter­laden.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie für den streit­gegenständlichen Bereich eine Rechtsschutz­versicherung abgeschlossen haben, prüfen wir für Sie, ob ein Versicherungs­fall vorliegt (Eintritts­pflicht der Rechtsschutz­versicherung). Wir übernehmen für Sie zudem die Korrespondenz mit der Rechtsschutz­versicherung von der Deckungs­anfrage über die Mandats­abwicklung bis zur Schluss­abrechnung.