Rechts­beratung & anwaltliche Vertretung rund um das Wohnungseigentums­recht

Klarheit und Schutz für Ihr Wohnungseigentum –
Rechts­anwalts­­kanzlei Bruno-F. Müller für Sie im Einsatz

Aus unserer Erfahrung wissen wir: In der Welt des Wohn­ungs­eigentums gibt es viele rechtliche Aspekte zu beachten – sei es beim Kauf einer Eigentums­­wohnung, bei der Gestaltung von Gemeinschafts­­ordnungen oder bei der Klärung von Streitig­­keiten innerhalb der Eigentümer­­gemeinschaft. Ein sehr komplexes Thema, dem wir uns als erfahrene Kanzlei verpflichtet haben. Unser Ziel ist es, Sie mit Ihren Interessen und Rechten in diesem juristischen Dschungel best­möglich zu unterstützen und zu vertreten.

Sie haben Fragen zu spezifischen Facetten des Wohnungseigentums­­rechts? Sie brauchen Unterstützung bei der Gestaltung von Verträgen, der Überprüfung von Beschlüssen der Eigentümer­­versammlung oder dem Führen von Anfechtungs­­klagen?

Durch die langjährige Tätigkeit im Wohnungseigentums­­recht sind wir als Rechtsanwalts­kanzlei mit den Fein­heiten und Heraus­­forderungen dieses Rechts­­gebietes bestens vertraut. Ob Sie Ihr Wohnungs­­eigentum selber nutzen oder vermieten, als Rechts­­anwälte sind wir in allen wohnungseigentums­­rechtlichen Belangen für Sie da.

Rechtliche Beratung und Vertretung rund um Ihr Wohn­ungs­eigentum – unsere Leistungen im Über­blick

Sie suchen einen Anwalt, der Sie im Fachgebiet Wohnungs­eigentums­­recht vertritt? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir betreuen Sie beispiels­weise vor und nach dem Wohnungs­­kauf, kontrollieren sämtliche Verträge oder nehmen Ihre Interessen gegenüber dem Bau­­herrn wahr. Als erfahrene und engagierte Anwalts­­kanzlei sind wir für Sie da – unabhängig davon, ob es um die Abwehr kost­spieliger Sanierungen z.B. durch Ihre Mieter oder rechtliche Belange der Eigen­­nutzung bzw. Vermietung Ihrer Wohnung geht. Dabei arbeiten wir sowohl auf außer­­gerichtliche Lösungen hin oder vertreten Sie vor Gericht bei einer frist­­gerechten Anfechtungs­­klage.

Wir beraten und unterstützen Sie u.a. zu folgenden Themen:

Beratung vor und nach dem Erwerb von Wohnungs­­eigentum:


Wir stehen Ihnen bereits in der Entscheidungs­phase zur Seite. So können wir Sie über alle rechtlichen Aspekte des Kaufs einer Eigentums­­wohnung informieren. Auch nach dem Kauf unterstützen wir Sie bei allen juristischen Fragen und Anliegen.

Beispiel: Sind im Kauf­­vertrag besondere Regelungen zur Modernisierungs­­pflicht getroffen, klären wir für Sie, wie sich diese auf Ihre Rechte als Eigentümer auswirken.

Prüfung aller Verträge:


Wir prüfen für Sie alle Vertrags­­dokumente rund um Ihr Wohn­ungseigentum – gründlich und umfassend. Dabei achten wir auf mögliche Fall­stricke, um sicher­zustellen, dass Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden.

Beispiel: Neben dem Kauf­vertrag für Ihre Eigentums­wohnung gibt es oft weitere Verträge, z.B. den Hausverwalter­vertrag oder Verträge zur Eigentümer­gemeinschaft. Wir nehmen uns die Zeit, diese Verträge eingehend zu prüfen.

Vertretung gegenüber dem Bau­träger:


Bei Gewährleistungs­ansprüchen oder sonstigen Streitig­keiten mit dem Bau­träger können Sie auf unsere Expertise vertrauen! Wir setzen uns umfassend für Ihre Interessen ein.

Beispiel: Die in Ihrem Wohn­ungs­eigentum verbauten Materialien entsprechen nicht den vereinbarten Qualitäts­standards. In einem solchen Fall setzen wir uns dafür ein, dass diese Mängel behoben werden.

Abwehr teurer Sanierungen:


Wir prüfen für Sie, ob geplante Sanierungs­maßnahmen rechtlich zulässig und finanziell vertretbar sind. 

Beispiel: Ihre Eigentümer­gemeinschaft plant eine umfangreiche Fassaden­sanierung. Wir klären für Sie, welche Kosten auf Sie zukommen und wie diese gerecht verteilt werden können.

Fakten zum Wohnungseigentumsrecht

Sie haben Fragen zu spezifischen Aspekten des Wohnungseigentums­­rechts? Sie brauchen Unter­stützung bei der Gestaltung von Verträgen, der Überprüfung von Beschlüssen der Eigentümer­versammlung oder dem Führen von Anfechtungs­­klagen?

Was gehört zum Recht des Wohnungs­eigentums?

  • Die Teilungserklärung, die die Aufteilung des Gebäudes in einzelne Miteigentumsanteile festlegt und damit die Grundlage für das Sondereigentum schafft.
  • Die Gemeinschaftsordnung regelt die konkreten Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum und sorgt so für ein geregeltes Zusammenleben.

  • Die Wohnungseigentümerversammlung, in der wesentliche Angelegenheiten der Wohnanlage beraten und beschlossen werden, sowie die Auswahl und Bestellung eines Verwalters, der die Interessen der Gemeinschaft vertritt.
  • Die Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums einschließlich der Verteilung der anfallenden Kosten, um den baulichen Zustand und den Wert der Wohnanlage zu erhalten.
  • Das Sondernutzungsrecht, das einem Eigentümer die ausschließliche Nutzung bestimmter Teile der Wohnanlage, wie z.B. Gartenflächen oder Stellplätze, zusichert.
  • Die Beschlussanfechtung, die es ermöglicht, fehlerhafte oder ungültige Beschlüsse anzufechten und damit für Rechtssicherheit und Transparenz innerhalb der Gemeinschaft sorgt.

Kanzlei Bruno-F. Müller – unsere juristischen Schwerpunkte

Sie brauchen Unterstützung auf einem anderen rechtlichen Gebiet?
Ob privates Baurecht, Mietrecht oder Nachbarschafts­recht – wir sind auch auf einem dieser Rechtsgebiete für Sie da.