Juristische Unterstützung und Beratung bei Streit unter Nachbarn

Bruno F. Müller – Ihre Rechtsanwalts­kanzlei für alle Belange
rund um das Nachbarschafts­recht in ganz Nord­deutschland und Hamburg

Sie haben Streit mit Ihrem Nachbarn? Leider ist das keine Seltenheit. Ob es um Grenz­abstände, Lärm- und Geruchs­belästigung, Über­bau und Über­hang oder andere nachbarrechtliche Angelegen­heiten geht, solche Streitig­keiten kommen sehr häufig vor und sind in den letzten Jahren sogar kontinuierlich angestiegen. Vor allem die räumliche Nähe machen diese Konflikte für alle Beteiligten so belastend, dass eine schnelle und faire Lösung das Ziel sein sollte.

Dafür braucht es fundiertes Know-how und Fach­wissen, um den komplexen Vorschriften und Regelungen aus dem Nachbarrechts­gesetz gerecht zu werden. Genau dafür stehen wir Ihnen als langjährig erfahrene Rechtsanwalts­kanzlei zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie sich in Ihrem Zuhause rundum wohl und respektiert fühlen.

Rechtliche Wege für ein friedliches Zusammenleben – unsere Leistungen im Überblick

Wann sollten Sie über einen Rechts­anwalt, der Sie in punkto Nachbarschafts­recht vertritt, nachdenken? Im Grunde dann, wenn Sie bei Streitig­keiten mit Ihren Nachbarn mit Gesprächen und offener Kommunikation nicht mehr weiter­kommen, wenn kein gegen­seitiges Verständnis mehr möglich ist, wenn die Situation zu eskalieren droht. 

Hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise können wir Ihre individuelle Situation analysieren und maß­geschneiderte Lösungen finden. Bei einem Beratungs­gespräch beleuchten wir gemeinsam die Hinter­gründe des Konflikts und klären, welche rechtlichen Schritte für Sie in Frage kommen. Ob es um eine außer­gerichtliche Einigung oder eine Vertretung vor Gericht geht – wir stehen an Ihrer Seite und setzen uns für Sie und Ihre Interessen ein.

Wir beraten und unterstützen Sie u.a. zu folgenden Themen:

Hilfe bei Grenzstreitig­keiten:


Das Nachbarschafts­recht regelt u.a., wie nah z.B. Gebäude, Bepflanzungen oder Einfriedungen an der Grundstücks­grenze stehen dürfen. Wenn es zwischen Ihnen und Ihren Nachbarn dahin­gehend Unstimmig­keiten gibt, beraten wir Sie zu Ihren Rechten und Pflichten. 

Beispiel: Ihr Nachbar hat einen Zaun gebaut, der zu nahe an Ihrer Grundstücks­grenze steht, und weigert sich, ihn zu verrücken. Wir unterstützen Sie dabei, eine Lösung zu finden.

Klärung von Abwehr­ansprüchen:


Wenn unangenehme Einwirkungen wie Lärm, Gerüche, zu starkes Licht oder Erschütterungen Ihr Wohl­befinden stören, beraten wir Sie zu Ihren rechtlichen Abwehr­möglichkeiten.

Beispiel: Einer Ihrer Nachbarn feiert regel­mäßig laut­starke Partys, die Ihre Ruhe erheblich stören. In einem solchen Fall können wir Ihnen aufzeigen, ob und wie Sie gegen den Nachbarn vorgehen können.

Vertretung in Fällen unerwünschter Grundstücks­nutzung:


Wenn Ihr Nachbar sein Grund­stück in einer Weise nutzt, die Sie beeinträchtigt oder belästigt, stehen wir Ihnen juristisch beratend zur Seite.

Beispiel: Ihr Nachbar betreibt auf seinem Grund­stück oder in seinem Garten ein Gewerbe und belästigt Sie dadurch erheblich. Wir prüfen, welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihre Interessen zu wahren.

Vertretung/Beratung in Schlichtungs­verfahren (Zulässigkeits­voraussetzung für eine Klage nach § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGZPO):


Wir unterstützen Sie dabei, ein Schlichtungs­verfahren einzuleiten. Bei Konflikten zwischen Nachbarn ist dies häufig der erste Schritt und hat zum Ziel, den Streit außer­gerichtlich zu klären. Zudem kann ein Schlichtungs­verfahren Voraussetzung für ein späteres Klage­verfahren sein.

Beispiel: Sie haben einen ernsthaften Konflikt mit Ihrem Nachbarn wegen einer Grundstücks­angelegenheit. Bevor Sie vor Gericht gehen, kann eine Schlichtung helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wir unterstützen Sie dabei.

Fakten zum Nachbarschaftsrecht

Das Nachbarschafts­recht in Deutschland bildet die Grund­lage für ein respekt­volles Zusammen­leben der Nachbarn. Es ist Teil des deutschen Zivil­rechts und regelt die Rechts­beziehungen zwischen benachbarten Grundstücks­eigentümern und Mietern. Durch die darin fest­gelegten Rahmen­bedingungen sollen mögliche Konflikte im nachbarschaftlichen Mit­einander geklärt oder im besten Fall vermieden werden.

Für die Länder Nieder­sachsen und Schleswig-Holstein besteht jeweils ein eigenes Nachbarschafts­recht.

Das Nachbarschafts­recht ist in den jeweiligen Landes­gesetzen der Bundes­länder verankert und enthält Regelungen zu verschiedenen Themen, wie zum Beispiel:

  • Die Regelung von Grenzabständen zwischen Gebäuden, Bepflanzungen und Grundstücksgrenzen sowie die Zulässigkeit bestimmter Arten baulicher Anlagen.
  • Die Regelung von Lärm- und Geruchsbelästigungen einschließlich möglicher Maßnahmen zu ihrer Vermeidung oder Verminderung.
  • Die Klärung des Umgangs mit überhängenden Zweigen oder Ranken von Pflanzen, Hecken oder Sträuchern, die auf das Nachbargrundstück ragen.
  • Regelung der Kosten und Pflichten für den Bau und die Instandhaltung gemeinsamer Grenzmauern oder Zäune zwischen benachbarten Grundstücken.
  • Das Recht auf Einfriedung, das die Errichtung von Zäunen betrifft.
  • Das Hammerschlags- und Leiterrecht, das den Zugang zu Nachbargrundstücken für notwendige Arbeiten ermöglicht.

Kanzlei Bruno-F. Müller – unsere juristischen Schwerpunkte

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Ob Wohnungseigentumsrecht , privates Baurecht oder Mietrecht – wir sind auch auf einem dieser Rechtsgebiete für Sie da.