Juristische Unterstützung und Beratung bei Streit unter Nachbarn
Bruno F. Müller – Ihre Rechtsanwaltskanzlei für alle Belange
rund um das Nachbarschaftsrecht in ganz Norddeutschland und Hamburg
Sie haben Streit mit Ihrem Nachbarn? Leider ist das keine Seltenheit. Ob es um Grenzabstände, Lärm- und Geruchsbelästigung, Überbau und Überhang oder andere nachbarrechtliche Angelegenheiten geht, solche Streitigkeiten kommen sehr häufig vor und sind in den letzten Jahren sogar kontinuierlich angestiegen. Vor allem die räumliche Nähe machen diese Konflikte für alle Beteiligten so belastend, dass eine schnelle und faire Lösung das Ziel sein sollte.
Dafür braucht es fundiertes Know-how und Fachwissen, um den komplexen Vorschriften und Regelungen aus dem Nachbarrechtsgesetz gerecht zu werden. Genau dafür stehen wir Ihnen als langjährig erfahrene Rechtsanwaltskanzlei zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie sich in Ihrem Zuhause rundum wohl und respektiert fühlen.
Rechtliche Wege für ein friedliches Zusammenleben – unsere Leistungen im Überblick
Wann sollten Sie über einen Rechtsanwalt, der Sie in punkto Nachbarschaftsrecht vertritt, nachdenken? Im Grunde dann, wenn Sie bei Streitigkeiten mit Ihren Nachbarn mit Gesprächen und offener Kommunikation nicht mehr weiterkommen, wenn kein gegenseitiges Verständnis mehr möglich ist, wenn die Situation zu eskalieren droht.
Hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise können wir Ihre individuelle Situation analysieren und maßgeschneiderte Lösungen finden. Bei einem Beratungsgespräch beleuchten wir gemeinsam die Hintergründe des Konflikts und klären, welche rechtlichen Schritte für Sie in Frage kommen. Ob es um eine außergerichtliche Einigung oder eine Vertretung vor Gericht geht – wir stehen an Ihrer Seite und setzen uns für Sie und Ihre Interessen ein.
Wir beraten und unterstützen Sie u.a. zu folgenden Themen:
Hilfe bei Grenzstreitigkeiten:
Das Nachbarschaftsrecht regelt u.a., wie nah z.B. Gebäude, Bepflanzungen oder Einfriedungen an der Grundstücksgrenze stehen dürfen. Wenn es zwischen Ihnen und Ihren Nachbarn dahingehend Unstimmigkeiten gibt, beraten wir Sie zu Ihren Rechten und Pflichten.
Beispiel: Ihr Nachbar hat einen Zaun gebaut, der zu nahe an Ihrer Grundstücksgrenze steht, und weigert sich, ihn zu verrücken. Wir unterstützen Sie dabei, eine Lösung zu finden.
Klärung von Abwehransprüchen:
Wenn unangenehme Einwirkungen wie Lärm, Gerüche, zu starkes Licht oder Erschütterungen Ihr Wohlbefinden stören, beraten wir Sie zu Ihren rechtlichen Abwehrmöglichkeiten.
Beispiel: Einer Ihrer Nachbarn feiert regelmäßig lautstarke Partys, die Ihre Ruhe erheblich stören. In einem solchen Fall können wir Ihnen aufzeigen, ob und wie Sie gegen den Nachbarn vorgehen können.
Vertretung in Fällen unerwünschter Grundstücksnutzung:
Wenn Ihr Nachbar sein Grundstück in einer Weise nutzt, die Sie beeinträchtigt oder belästigt, stehen wir Ihnen juristisch beratend zur Seite.
Beispiel: Ihr Nachbar betreibt auf seinem Grundstück oder in seinem Garten ein Gewerbe und belästigt Sie dadurch erheblich. Wir prüfen, welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihre Interessen zu wahren.
Vertretung/Beratung in Schlichtungsverfahren (Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Klage nach § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGZPO):
Wir unterstützen Sie dabei, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Bei Konflikten zwischen Nachbarn ist dies häufig der erste Schritt und hat zum Ziel, den Streit außergerichtlich zu klären. Zudem kann ein Schlichtungsverfahren Voraussetzung für ein späteres Klageverfahren sein.
Beispiel: Sie haben einen ernsthaften Konflikt mit Ihrem Nachbarn wegen einer Grundstücksangelegenheit. Bevor Sie vor Gericht gehen, kann eine Schlichtung helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wir unterstützen Sie dabei.
Fakten zum Nachbarschaftsrecht
Das Nachbarschaftsrecht in Deutschland bildet die Grundlage für ein respektvolles Zusammenleben der Nachbarn. Es ist Teil des deutschen Zivilrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen benachbarten Grundstückseigentümern und Mietern. Durch die darin festgelegten Rahmenbedingungen sollen mögliche Konflikte im nachbarschaftlichen Miteinander geklärt oder im besten Fall vermieden werden.
Für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein besteht jeweils ein eigenes Nachbarschaftsrecht.
Bei nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen ist zunächst nach dem jeweiligen Schlichtungsgesetz ein Schlichtungsverfahren vorgeschrieben, bevor ein Gerichtsverfahren angestrebt werden kann.
Sowohl in Niedersachsen als auch in Schleswig-Holstein haben wir schon viele Schlichtungsverfahren durchgeführt und so Erfahrungen sammeln können.
Das Nachbarschaftsrecht ist in den jeweiligen Landesgesetzen der Bundesländer verankert und enthält Regelungen zu verschiedenen Themen, wie zum Beispiel:
Kanzlei Bruno-F. Müller – unsere juristischen Schwerpunkte
Sie brauchen Unterstützung auf einem anderen rechtlichen Gebiet?
Ob Wohnungseigentumsrecht , privates Baurecht oder Mietrecht – wir sind auch auf einem dieser Rechtsgebiete für Sie da.