Privates Baurecht: Baumängel, Bauverzögerungen und mehr – Ihre Rechte im Fokus

Ihre Rechtsanwaltskanzlei für alle Belange rund um das private Baurecht in Hamburg und Umgebung – Anwalt Bruno-F. Müller

Sie träumen vom Eigen­heim in Norddeutschland oder planen Ihr Haus baulich zu erweitern? Dafür sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen. Denn ob Auseinander­setzungen mit dem Bau­träger, konkrete Fragen z.B. zu Architekten­verträgen oder Vermittlungs­unterstützung bei stockenden Bau­vorhaben – um Ihr Bau­vorhaben erfolgreich und rechtssicher umzusetzen, braucht es einiges an Wissen rund um das private Bau­recht. Verlassen Sie sich dafür einfach auf uns!

Wir bieten Ihnen eine fundierte Rechts­beratung und anwaltliche Vertretung.

Anwalt für privates Baurecht – unsere Leistungen im Überblick

Entspricht Ihr Bau­vertrag dem Bauvertrags­recht? Sind alle geplanten Bau­leistungen korrekt eingeplant? Haben Sie als Auftrag­geber an alle Pflichten gedacht? Fragen wie diese analysieren wir im Ideal­fall zu Beginn Ihres Bau­habens gemeinsam. Dabei unterstützen wir Sie z.B. bei der Gestaltung von Bau­verträgen, bei der Durch­setzung von Gewährleistungs­ansprüchen und stehen Ihnen bei der Lösung von Konflikten beratend zur Seite.

Bruno Müller (Experte für privates Baurecht) im Gespräch.

Dafür haben wir uns im Bereich Privates Baurecht auf folgende Schwerpunkte spezialisiert:

Unterstützung bei Auseinander­setzungen mit dem Bau­träger (Gewährleistungs­ansprüche):


Sie sind unzufrieden mit einem von einem Bau­träger errichteten Bau­werk, da es Mängel aufweist? Hier kommen wir zum Einsatz. Denn auf das private Bau­recht spezialisierte Rechts­anwälte setzen die Gewähr­leistungs­rechte des Bau­herrn durch und sorgen dafür, dass Mängel behoben oder Schaden­ersatz geleistet wird.

Beispiel: Sie als Bau­herr bemerken nach Fertig­stellung Ihres Hauses feuchte Wände, die auf eine mangel­hafte Abdichtung zurück­zuführen sind. Wir vertreten Sie und verlangen vom Bau­träger die Beseitigung des Mangels.

Gerichtliches selbstständiges Beweis­verfahren:


Das gerichtliche selbstständige Beweis­verfahren ist ein rechtliches Mittel zur Klärung der Ursachen von Bau­mängeln oder Bau­schäden. Wir unterstützen Sie dabei, die Verantwortlichkeiten zu klären, indem wir ein gerichtliches Verfahren zur Beweis­sicherung einleiten.

Beispiel: Sie bemerken in den Wänden Ihres neuen Hauses Risse und vermuten, dass die Bau­ausführung mangelhaft war. Als spezialisierte Rechtsanwalts­kanzlei können wir für Sie ein gerichtliches selbständiges Beweis­verfahren beantragen, um die Ursachen der Risse durch Sach­verständige analysieren und feststellen zu lassen.

Vermittlung bei „steckengebliebenen“ Bau­vorhaben:


Ihr Bauvorhaben ist aufgrund finanzieller Schwierig­keiten, Streitig­keiten zwischen den Eigen­tümern oder aus anderen Gründen ins Stocken geraten? Wir vermitteln als Mediator zwischen den beteiligten Parteien und unterstützen dabei, Lösungen zu finden.

Beispiel: Ihr Bau­vorhaben kommt aufgrund von Meinungs­verschiedenheiten zwischen Banken, Eigentümer­gemeinschaften und einem Insolvenz­verwalter nicht voran. Wir als Anwalts­kanzlei treten als neutraler Vermittler auf und helfen Ihnen dabei, eine Einigung zu erzielen, um das Projekt wieder in Gang zu bringen.

Vertrags­abwicklung und -prüfung (Grundstücks­kaufverträge, Bau­verträge, Architekten­verträge):


Wie in anderen Rechts­gebieten auch, ist die Vertrags­gestaltung und -prüfung wesentlicher Bestand­teil des privaten Bau­rechts. Wir prüfen und gestalten für Sie Verträge im Zusammen­hang mit Bau­vorhaben, wie z.B. Grundstücks­kaufverträge, Bau­verträge und Architekten­verträge, um sicherzustellen, dass sie Ihren Interessen entsprechen und rechtlich einwandfrei sind.

Beispiel: Sie planen den Kauf eines Grund­stücks und benötigen rechtliche Unterstützung bei der Vertrags­gestaltung. Wir prüfen den Grundstücks­kaufvertrag und stellen sicher, dass alle relevanten Details wie Preis, Eigentums­übergang und Fristen angemessen geregelt sind.

Ihr Überblick: Privates Baurecht kurz & verständlich

Als Bau­recht wird im Allgemeinen das Rechts­gebiet bezeichnet, das sich mit den rechtlichen Aspekten von Bau­vorhaben beschäftigt. Es umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die im Zusammen­hang mit Bau­arbeiten stehen und regelt die Beziehungen zwischen den verschiedenen an einem Bau­projekt beteiligten Parteien. Dabei spielen Aspekte wie Bau­planung, Bau­genehmigung, Bau­ausführung und Abnahme eine zentrale Rolle.

Das private Bau­recht, auch Werkvertrags­recht, konzentriert sich dabei speziell auf die rechtlichen Belange von privaten Bau­herren, Bau­unternehmen sowie Architekten. Es legt die rechtlichen Rahmen­bedingungen fest, unter denen private Bau­vorhaben geplant, durchgeführt und abgewickelt werden. Beispiels­weise werden Fristen und Ansprüche bei Bau­mängeln oder Schäden sowie die Kosten­übernahme bei Mängel­beseitigung geregelt. Weiterhin wird festgelegt, welche Mängel überhaupt unter die Gewähr­leistung fallen. Die Einhaltung dieser Vorschriften bei der Bau­ausführung, den Zeit­plänen und den Zahlungs­modalitäten ist entscheidend. Nur so können Rechts­streitigkeiten vermieden und ein reibungs­loser Ablauf des Bau­vorhabens gewähr­leistet werden. Um diese Vorschriften konkret für ein Bau­vorhaben fest­zuhalten, müssen diverse Verträge aufgesetzt werden, beispiels­weise der Bau­vertrag sowie der Architekten- und Ingenieur­vertrag:

Was der Bauvertrag regelt:

  • Das konkrete Bauvorhaben, z.B. den Neubau eines Einfamilienhauses oder die Sanierung eines Altbaus.
  • Die genauen Leistungen, die der Bauunternehmer zu erbringen hat, z.B. den Rohbau, die Elektro- und Sanitärinstallation oder auch besondere gestalterische Elemente.
  • Die vereinbarte Bauzeit und eventuelle Fristen.
  • Die Vergütung einschließlich der Zahlungsmodalitäten und etwaiger Abschlagszahlungen.
  • Regelungen zur Gewährleistung und Mängelbeseitigung.
  • Haftungsfragen bei Verzögerungen, Schäden oder Mängeln.

Was der Architekten- und Ingenieurvertrag regelt:

  • Enthält die genauen Planungsleistungen, die der Architekt oder Ingenieur zu erbringen hat, einschließlich aller erforderlichen Unterlagen.
  • Klärt die Abstimmung mit anderen am Bau Beteiligten, wie z.B. Bauunternehmer oder Statiker.
  • Legt die Honorarstruktur einschließlich eventueller Zusatzleistungen fest.
  • Kann Regelungen zur Haftung und Gewährleistung enthalten.
  • Legt die Zuständigkeiten und Befugnisse des Architekten oder Ingenieurs fest. 

Abgrenzung zum öffentlichen Baurecht

Im Gegensatz zum privaten Bau­recht, das sich auf Bau­vorhaben zwischen Privat­personen und Unternehmen bezieht, regelt das öffentliche Bau­recht die Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand (Staat, Gemeinden) und den Bau­herren. Es betrifft vor allem die bau­rechtliche Zulässigkeit von Bau­vorhaben, wie Bau­genehmigung, Bau­ordnung und Bau­leitplanung.

Kanzlei Bruno-F. Müller (Hamburg, Eimsbüttel) – unsere juristischen Schwerpunkte

Sie brauchen Unterstützung auf einem anderen rechtlichen Gebiet?
Ob Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht oder Nachbarschaftsrecht – wir sind auch auf einem dieser Rechtsgebiete für Sie da.

FAQ: Was macht ein Anwalt für privates Baurecht?

Ein Rechtsanwalt für privates Baurecht ist mehr als nur ein rechtlicher Berater – er ist Ihr strategischer Partner für die erfolgreiche Umsetzung Ihres Bauvorhabens. Während auf unserer Hauptseite bereits einige unserer Leistungen vorgestellt werden, möchten wir Ihnen hier einen tieferen Einblick in die konkreten Tätigkeitsfelder geben.

Wir begleiten Sie durch den gesamten baurechtlichen Prozess mit folgenden spezialisierten Leistungen:

1. Präventive Rechtsberatung

Die beste juristische Unterstützung beginnt vor dem ersten Spatenstich:

  • Verhandlungsführung
  • Risikoanalyse
  • Strategische Planung
  • Vertragsgestaltung und -prüfung

2. Spezialisierte Vertretung bei komplexen Baumängeln

Über die grundlegende Mängelbeseitigung hinaus bieten wir:

  • Erstellung komplexer Mängelkataloge mit juristischer Einordnung nach dem Stufenverhältnis des § 634 BGB
  • Begleitung bei Ortsterminen mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
  • Strategische Bewertung von Gutachten und Gegengutachten unter Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen an die Kausalität zwischen Mangel und Schaden
  • Durchsetzung angemessener Entschädigungen bei nicht behebbaren Mängeln gemäß aktueller Rechtsprechung zur Minderung (§ 638 BGB)

Ein Beispiel aus unserer Praxis: Bei einem Mehrfamilienhaus in Hamburg-Eimsbüttel traten systematische Probleme mit der Wärmedämmung auf. Wir koordinieren die technische Begutachtung, die Sanierungsfähigkeit und die Ermittlung des konkreten Minderwertes der Immobilie. Durch eine fundierte rechtliche Strategie können in solchen Fällen häufig außergerichtliche Einigungen erzielt werden, die langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden.

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