Baumängel, Bauverzögerungen und mehr – Ihre Rechte im Fokus
Bruno-F. Müller – Ihre Rechtsanwaltskanzlei für alle
Belange rund um das private Baurecht
Sie träumen vom Eigenheim oder planen, Ihr Haus baulich zu erweitern? Dafür sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen. Denn ob Auseinandersetzungen mit dem Bauträger, konkrete Fragen z.B. zu Architektenverträgen oder Vermittlungsunterstützung bei stockenden Bauvorhaben – um Ihr Bauvorhaben
erfolgreich und rechtssicher umzusetzen, braucht es einiges an Wissen rund um das private Baurecht. Verlassen Sie sich dafür einfach auf uns!
Wir bieten Ihnen eine fundierte Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung.
Rechtsberatung im privaten Baurecht – unsere Leistungen im Überblick
Entspricht Ihr Bauvertrag dem Bauvertragsrecht? Sind alle geplanten Bauleistungen korrekt eingeplant? Haben Sie als Auftraggeber an alle Pflichten gedacht? Fragen wie diese analysieren wir im Idealfall zu Beginn Ihres Bauhabens gemeinsam. Dabei unterstützen wir Sie z.B. bei der Gestaltung von Bauverträgen, bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und stehen Ihnen bei der Lösung von Konflikten beratend zur Seite.
Dafür haben wir uns auf folgende Schwerpunkte spezialisiert:
Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit dem Bauträger (Gewährleistungsansprüche):
Sie sind unzufrieden mit einem von einem Bauträger errichteten Bauwerk, da es Mängel aufweist? Hier kommen wir zum Einsatz. Denn auf das private Baurecht spezialisierte Rechtsanwälte setzen die Gewährleistungsrechte des Bauherrn durch und sorgen dafür, dass Mängel behoben oder Schadenersatz geleistet wird.
Beispiel: Sie als Bauherr bemerken nach Fertigstellung Ihres Hauses feuchte Wände, die auf eine mangelhafte Abdichtung zurückzuführen sind. Wir vertreten Sie und verlangen vom Bauträger die Beseitigung des Mangels.
Gerichtliches selbstständiges Beweisverfahren:
Das gerichtliche selbstständige Beweisverfahren ist ein rechtliches Mittel zur Klärung der Ursachen von Baumängeln oder Bauschäden. Wir unterstützen Sie dabei, die Verantwortlichkeiten zu klären, indem wir ein gerichtliches Verfahren zur Beweissicherung einleiten.
Beispiel: Sie bemerken in den Wänden Ihres neuen Hauses Risse und vermuten, dass die Bauausführung mangelhaft war. Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei können wir für Sie ein gerichtliches selbständiges Beweisverfahren beantragen, um die Ursachen der Risse durch Sachverständige analysieren und feststellen zu lassen.
Vermittlung bei „steckengebliebenen“ Bauvorhaben:
Ihr Bauvorhaben ist aufgrund finanzieller Schwierigkeiten, Streitigkeiten zwischen den Eigentümern oder aus anderen Gründen ins Stocken geraten? Wir vermitteln als Mediator zwischen den beteiligten Parteien und unterstützen dabei, Lösungen zu finden.
Beispiel: Ihr Bauvorhaben kommt aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen Banken, Eigentümergemeinschaften und einem Insolvenzverwalter nicht voran. Wir als Anwaltskanzlei treten als neutraler Vermittler auf und helfen Ihnen dabei, eine Einigung zu erzielen, um das Projekt wieder in Gang zu bringen.
Vertragsabwicklung und -prüfung (Grundstückskaufverträge, Bauverträge, Architektenverträge):
Wie in anderen Rechtsgebieten auch, ist die Vertragsgestaltung und -prüfung wesentlicher Bestandteil des privaten Baurechts. Wir prüfen und gestalten für Sie Verträge im Zusammenhang mit Bauvorhaben, wie z.B. Grundstückskaufverträge, Bauverträge und Architektenverträge, um sicherzustellen, dass sie Ihren Interessen entsprechen und rechtlich einwandfrei sind.
Beispiel: Sie planen den Kauf eines Grundstücks und benötigen rechtliche Unterstützung bei der Vertragsgestaltung. Wir prüfen den Grundstückskaufvertrag und stellen sicher, dass alle relevanten Details wie Preis, Eigentumsübergang und Fristen angemessen geregelt sind.
Fakten zum privaten Baurecht
Als Baurecht wird im Allgemeinen das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den rechtlichen Aspekten von Bauvorhaben beschäftigt. Es umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit Bauarbeiten stehen und regelt die Beziehungen zwischen den verschiedenen an einem Bauprojekt beteiligten Parteien. Dabei spielen Aspekte wie Bauplanung, Baugenehmigung, Bauausführung und Abnahme eine zentrale Rolle.
Das private Baurecht, auch Werkvertragsrecht, konzentriert sich dabei speziell auf die rechtlichen Belange von privaten Bauherren, Bauunternehmen sowie Architekten. Es legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, unter denen private Bauvorhaben geplant, durchgeführt und abgewickelt werden. Beispielsweise werden Fristen und Ansprüche bei Baumängeln oder Schäden sowie die Kostenübernahme bei Mängelbeseitigung geregelt. Weiterhin wird festgelegt, welche Mängel überhaupt unter die Gewährleistung fallen. Die Einhaltung dieser Vorschriften bei der Bauausführung, den Zeitplänen und den Zahlungsmodalitäten ist entscheidend. Nur so können Rechtsstreitigkeiten vermieden und ein reibungsloser Ablauf des Bauvorhabens gewährleistet werden. Um diese Vorschriften konkret für ein Bauvorhaben festzuhalten, müssen diverse Verträge aufgesetzt werden, beispielsweise der Bauvertrag sowie der Architekten- und Ingenieurvertrag:
Was der Bauvertrag regelt:
Was der Architekten- und Ingenieurvertrag regelt:
Abgrenzung zum öffentlichen Baurecht
Im Gegensatz zum privaten Baurecht, das sich auf Bauvorhaben zwischen Privatpersonen und Unternehmen bezieht, regelt das öffentliche Baurecht die Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand (Staat, Gemeinden) und den Bauherren. Es betrifft vor allem die baurechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben, wie Baugenehmigung, Bauordnung und Bauleitplanung.
Kanzlei Bruno-F. Müller – unsere juristischen Schwerpunkte
Sie brauchen Unterstützung auf einem anderen rechtlichen Gebiet?
Ob Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht oder Nachbarschaftsrecht – wir sind auch auf einem dieser Rechtsgebiete für Sie da.