Baumängel, Bauverzögerungen und mehr – Ihre Rechte im Fokus

Bruno-F. Müller – Ihre Rechtsanwaltskanzlei für alle
Belange rund um das private Baurecht

Sie träumen vom Eigen­heim oder planen, Ihr Haus baulich zu erweitern? Dafür sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen. Denn ob Auseinander­setzungen mit dem Bau­träger, konkrete Fragen z.B. zu Architekten­verträgen oder Vermittlungs­unterstützung bei stockenden Bau­vorhaben – um Ihr Bau­vorhaben

erfolgreich und rechtssicher umzusetzen, braucht es einiges an Wissen rund um das private Bau­recht. Verlassen Sie sich dafür einfach auf uns!

Wir bieten Ihnen eine fundierte Rechts­beratung und anwaltliche Vertretung.

Rechtsberatung im privaten Baurecht – unsere Leistungen im Überblick

Entspricht Ihr Bau­vertrag dem Bauvertrags­recht? Sind alle geplanten Bau­leistungen korrekt eingeplant? Haben Sie als Auftrag­geber an alle Pflichten gedacht? Fragen wie diese analysieren wir im Ideal­fall zu Beginn Ihres Bau­habens gemeinsam. Dabei unterstützen wir Sie z.B. bei der Gestaltung von Bau­verträgen, bei der Durch­setzung von Gewährleistungs­ansprüchen und stehen Ihnen bei der Lösung von Konflikten beratend zur Seite.

Dafür haben wir uns auf folgende Schwerpunkte spezialisiert:

Unterstützung bei Auseinander­setzungen mit dem Bau­träger (Gewährleistungs­ansprüche):


Sie sind unzufrieden mit einem von einem Bau­träger errichteten Bau­werk, da es Mängel aufweist? Hier kommen wir zum Einsatz. Denn auf das private Bau­recht spezialisierte Rechts­anwälte setzen die Gewähr­leistungs­rechte des Bau­herrn durch und sorgen dafür, dass Mängel behoben oder Schaden­ersatz geleistet wird.

Beispiel: Sie als Bau­herr bemerken nach Fertig­stellung Ihres Hauses feuchte Wände, die auf eine mangel­hafte Abdichtung zurück­zuführen sind. Wir vertreten Sie und verlangen vom Bau­träger die Beseitigung des Mangels.

Gerichtliches selbstständiges Beweis­verfahren:


Das gerichtliche selbstständige Beweis­verfahren ist ein rechtliches Mittel zur Klärung der Ursachen von Bau­mängeln oder Bau­schäden. Wir unterstützen Sie dabei, die Verantwortlichkeiten zu klären, indem wir ein gerichtliches Verfahren zur Beweis­sicherung einleiten.

Beispiel: Sie bemerken in den Wänden Ihres neuen Hauses Risse und vermuten, dass die Bau­ausführung mangelhaft war. Als spezialisierte Rechtsanwalts­kanzlei können wir für Sie ein gerichtliches selbständiges Beweis­verfahren beantragen, um die Ursachen der Risse durch Sach­verständige analysieren und feststellen zu lassen.

Vermittlung bei „steckengebliebenen“ Bau­vorhaben:


Ihr Bauvorhaben ist aufgrund finanzieller Schwierig­keiten, Streitig­keiten zwischen den Eigen­tümern oder aus anderen Gründen ins Stocken geraten? Wir vermitteln als Mediator zwischen den beteiligten Parteien und unterstützen dabei, Lösungen zu finden.

Beispiel: Ihr Bau­vorhaben kommt aufgrund von Meinungs­verschiedenheiten zwischen Banken, Eigentümer­gemeinschaften und einem Insolvenz­verwalter nicht voran. Wir als Anwalts­kanzlei treten als neutraler Vermittler auf und helfen Ihnen dabei, eine Einigung zu erzielen, um das Projekt wieder in Gang zu bringen.

Vertrags­abwicklung und -prüfung (Grundstücks­kaufverträge, Bau­verträge, Architekten­verträge):


Wie in anderen Rechts­gebieten auch, ist die Vertrags­gestaltung und -prüfung wesentlicher Bestand­teil des privaten Bau­rechts. Wir prüfen und gestalten für Sie Verträge im Zusammen­hang mit Bau­vorhaben, wie z.B. Grundstücks­kaufverträge, Bau­verträge und Architekten­verträge, um sicherzustellen, dass sie Ihren Interessen entsprechen und rechtlich einwandfrei sind.

Beispiel: Sie planen den Kauf eines Grund­stücks und benötigen rechtliche Unterstützung bei der Vertrags­gestaltung. Wir prüfen den Grundstücks­kaufvertrag und stellen sicher, dass alle relevanten Details wie Preis, Eigentums­übergang und Fristen angemessen geregelt sind.

Fakten zum privaten Baurecht

Als Bau­recht wird im Allgemeinen das Rechts­gebiet bezeichnet, das sich mit den rechtlichen Aspekten von Bau­vorhaben beschäftigt. Es umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die im Zusammen­hang mit Bau­arbeiten stehen und regelt die Beziehungen zwischen den verschiedenen an einem Bau­projekt beteiligten Parteien. Dabei spielen Aspekte wie Bau­planung, Bau­genehmigung, Bau­ausführung und Abnahme eine zentrale Rolle.

Das private Bau­recht, auch Werkvertrags­recht, konzentriert sich dabei speziell auf die rechtlichen Belange von privaten Bau­herren, Bau­unternehmen sowie Architekten. Es legt die rechtlichen Rahmen­bedingungen fest, unter denen private Bau­vorhaben geplant, durchgeführt und abgewickelt werden. Beispiels­weise werden Fristen und Ansprüche bei Bau­mängeln oder Schäden sowie die Kosten­übernahme bei Mängel­beseitigung geregelt. Weiterhin wird festgelegt, welche Mängel überhaupt unter die Gewähr­leistung fallen. Die Einhaltung dieser Vorschriften bei der Bau­ausführung, den Zeit­plänen und den Zahlungs­modalitäten ist entscheidend. Nur so können Rechts­streitigkeiten vermieden und ein reibungs­loser Ablauf des Bau­vorhabens gewähr­leistet werden. Um diese Vorschriften konkret für ein Bau­vorhaben fest­zuhalten, müssen diverse Verträge aufgesetzt werden, beispiels­weise der Bau­vertrag sowie der Architekten- und Ingenieur­vertrag:

Was der Bauvertrag regelt:

  • Das konkrete Bauvorhaben, z.B. den Neubau eines Einfamilienhauses oder die Sanierung eines Altbaus.
  • Die genauen Leistungen, die der Bauunternehmer zu erbringen hat, z.B. den Rohbau, die Elektro- und Sanitärinstallation oder auch besondere gestalterische Elemente.
  • Die vereinbarte Bauzeit und eventuelle Fristen.
  • Die Vergütung einschließlich der Zahlungsmodalitäten und etwaiger Abschlagszahlungen.
  • Regelungen zur Gewährleistung und Mängelbeseitigung.
  • Haftungsfragen bei Verzögerungen, Schäden oder Mängeln.

Was der Architekten- und Ingenieurvertrag regelt:

  • Enthält die genauen Planungsleistungen, die der Architekt oder Ingenieur zu erbringen hat, einschließlich aller erforderlichen Unterlagen.
  • Klärt die Abstimmung mit anderen am Bau Beteiligten, wie z.B. Bauunternehmer oder Statiker.
  • Legt die Honorarstruktur einschließlich eventueller Zusatzleistungen fest.
  • Kann Regelungen zur Haftung und Gewährleistung enthalten.
  • Legt die Zuständigkeiten und Befugnisse des Architekten oder Ingenieurs fest. 

Abgrenzung zum öffentlichen Baurecht

Im Gegensatz zum privaten Bau­recht, das sich auf Bau­vorhaben zwischen Privat­personen und Unternehmen bezieht, regelt das öffentliche Bau­recht die Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand (Staat, Gemeinden) und den Bau­herren. Es betrifft vor allem die bau­rechtliche Zulässigkeit von Bau­vorhaben, wie Bau­genehmigung, Bau­ordnung und Bau­leitplanung.

Kanzlei Bruno-F. Müller – unsere juristischen Schwerpunkte

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Ob Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht oder Nachbarschaftsrecht – wir sind auch auf einem dieser Rechtsgebiete für Sie da.