Fallbeispiel aus unserer Kanzlei Az.: 111/18

Unsere Mandantschaft hatte ein Mehrfamilienhaus, welches in Wohnungseigentum aufgeteilt war, vom Aufteiler erworben.

Nach der Übergabe stellten sich schwerwiegende Baumängel, die verschwiegen wurden, des Mehrfamilienhauses heraus.

In einem Verfahren vor dem Landgericht konnte eine Rückabwicklung vereinbart werden.

Für Ihr erstes Gespräch mit uns

Unser Ziel ist, Ihr Anliegen best­möglich zu vertreten und Ihre Prozess­chancen so ideal wie möglich zu gestalten. Dafür haben wir eine Check­liste vorbereitet.
Wir empfehlen Ihnen, diese zur Vorbereitung für das erste Gespräch mit uns zu nutzen. 

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