Fallbeispiel aus unserer Kanzlei Az.: 111/18
Unsere Mandantschaft hatte ein Mehrfamilienhaus, welches in Wohnungseigentum aufgeteilt war, vom Aufteiler erworben.
Nach der Übergabe stellten sich schwerwiegende Baumängel, die verschwiegen wurden, des Mehrfamilienhauses heraus.
In einem Verfahren vor dem Landgericht konnte eine Rückabwicklung vereinbart werden.
Für Ihr erstes Gespräch mit uns
Unser Ziel ist, Ihr Anliegen bestmöglich zu vertreten und Ihre Prozesschancen so ideal wie möglich zu gestalten. Dafür haben wir eine Checkliste vorbereitet.
Wir empfehlen Ihnen, diese zur Vorbereitung für das erste Gespräch mit uns zu nutzen.