Anträge zur baulichen Veränderung zurückstellen!
Die WEG-Novelle, das Gesetz soll zum 01.01.2021 in Kraft treten, sieht vor, dass die Beschlüsse über bauliche Veränderungen unter wesentlich leichteren Voraussetzungen gefasst werden können.
Die WEG-Novelle, das Gesetz soll zum 01.01.2021 in Kraft treten, sieht vor, dass die Beschlüsse über bauliche Veränderungen unter wesentlich leichteren Voraussetzungen gefasst werden können.
In der Teilungserklärung war gemäß § 12 WEG bestimmt, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums die Zustimmung des WEG – Verwalters benötigt.
In der täglichen Anwaltspraxis müssen Eigentümerbeschlüsse oft angefochten werden, da z.B. schon die formellen und materiellen Voraussetzungen der Beschlussfassung fehlen.
Es gehört zu den Aufgaben der WEG-Verwaltung, dass nach der Erstellung des Gemeinschaftseigentums Baumängel festgestellt werden und der Bauträger zur ordnungsgemäßen Erstellung aufgefordert wird.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen