Baustelle, bei der ein Mann gerade Material festbindet.

Anträge zur baulichen Veränderung zurückstellen!

Die WEG-Novelle, das Gesetz soll zum 01.01.2021 in Kraft treten, sieht vor, dass die  Beschlüsse über bauliche Veränderungen unter wesentlich leichteren Voraus­setzungen gefasst werden können.

Nach dem neuen § 20 genügt für die Beschluss­fassung einer bauliche Veränderung die einfache Mehr­heit, unabhängig davon, wie viele Mit­eigentümer von ihr durch die bauliche Veränderung beeinträchtigt werden.

Weiterhin wird eine bauliche Veränderung nur dann mit Erfolg anfechtbar sein, wenn die diese Wohn­anlage grund­legend umgestaltet oder einzelne Wohnungs­eigentümer ohne ihr Einverständnis gegenüber den anderen Wohnungs­eigentümern unbillig benachteiligt werden.

Weiterhin können bauliche Veränderungen durchgesetzt werden, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrischer betrieblicher Fahrzeuge, dem Einbruch­schutz und dem Glasfaser­anschluss dienen.

Für Ihr erstes Gespräch mit uns

Unser Ziel ist, Ihr Anliegen best­möglich zu vertreten und Ihre Prozess­chancen so ideal wie möglich zu gestalten. Dafür haben wir eine Check­liste vorbereitet.
Wir empfehlen Ihnen, diese zur Vorbereitung für das erste Gespräch mit uns zu nutzen. 

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