Anträge zur baulichen Veränderung zurückstellen!
Die WEG-Novelle, das Gesetz soll zum 01.01.2021 in Kraft treten, sieht vor, dass die Beschlüsse über bauliche Veränderungen unter wesentlich leichteren Voraussetzungen gefasst werden können.
Nach dem neuen § 20 genügt für die Beschlussfassung einer bauliche Veränderung die einfache Mehrheit, unabhängig davon, wie viele Miteigentümer von ihr durch die bauliche Veränderung beeinträchtigt werden.
Weiterhin wird eine bauliche Veränderung nur dann mit Erfolg anfechtbar sein, wenn die diese Wohnanlage grundlegend umgestaltet oder einzelne Wohnungseigentümer ohne ihr Einverständnis gegenüber den anderen Wohnungseigentümern unbillig benachteiligt werden.
Weiterhin können bauliche Veränderungen durchgesetzt werden, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrischer betrieblicher Fahrzeuge, dem Einbruchschutz und dem Glasfaseranschluss dienen.
Für Ihr erstes Gespräch mit uns
Unser Ziel ist, Ihr Anliegen bestmöglich zu vertreten und Ihre Prozesschancen so ideal wie möglich zu gestalten. Dafür haben wir eine Checkliste vorbereitet.
Wir empfehlen Ihnen, diese zur Vorbereitung für das erste Gespräch mit uns zu nutzen.