Fallbeispiel aus unserer Kanzlei Az.: 164/19

Unsere Mandantschaft bestand aus 127 Miteigentümern einer Seniorenanlage, die sowohl hinsichtlich des Gemeinschafts- und Sondereigentums mit einem Zeitmietvertrag an die Diakonie vermietet waren.

Nach Ablauf des Zeitmietvertrages mussten neue Regelungen erarbeitet werden.

Hierbei waren jeweils gesonderte Regelungen betreffend des Gemeinschafts- und des jeweiligen Miteigentumsanteiles zu beachten.

Die Verhandlungen betreffend des Gemeinschaftseigentums und des jeweiligen Miteigentumsanteils dauerten über zwei Jahre.

Letztlich konnten einvernehmliche Regelungen zwischen der Diakonie und der WEG sowie der den einzelnen Miteigentümern erzielt werden.

Für Ihr erstes Gespräch mit uns

Unser Ziel ist, Ihr Anliegen best­möglich zu vertreten und Ihre Prozess­chancen so ideal wie möglich zu gestalten. Dafür haben wir eine Check­liste vorbereitet.
Wir empfehlen Ihnen, diese zur Vorbereitung für das erste Gespräch mit uns zu nutzen. 

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