Fallbeispiel aus unserer Kanzlei Az.: 2/18
Ein Miteigentümer hatte gemäß Teilungserklärung den Anspruch, auf einem Grundstücksteil der WEG einen Neubau zu errichten.
Mit der Wohnungseigentümergemeinschaft wurde u. a. unter Vorlage der Baupläne eine einvernehmliche Regelung getroffen.
Für Ihr erstes Gespräch mit uns
Unser Ziel ist, Ihr Anliegen bestmöglich zu vertreten und Ihre Prozesschancen so ideal wie möglich zu gestalten. Dafür haben wir eine Checkliste vorbereitet.
Wir empfehlen Ihnen, diese zur Vorbereitung für das erste Gespräch mit uns zu nutzen.