Fallbeispiel aus unserer Kanzlei Az.: 2/18

Ein Miteigentümer hatte gemäß Teilungserklärung den Anspruch, auf einem Grundstücksteil der WEG einen Neubau zu errichten.

Mit der Wohnungseigentümergemeinschaft wurde u. a. unter Vorlage der Baupläne eine einvernehmliche Regelung getroffen.

Für Ihr erstes Gespräch mit uns

Unser Ziel ist, Ihr Anliegen best­möglich zu vertreten und Ihre Prozess­chancen so ideal wie möglich zu gestalten. Dafür haben wir eine Check­liste vorbereitet.
Wir empfehlen Ihnen, diese zur Vorbereitung für das erste Gespräch mit uns zu nutzen. 

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