Fallbeispiel aus unserer Kanzlei Az.: 48/18

Nach schwerwiegenden Leckageschäden im Sondereigentum und im angrenzenden Gemeinschaftseigentum wurden einige Miteigentümer von uns vertreten.

Im Rahmen äußerst komplexer Verhandlungen mit dem Bauträger, Versicherer und der Verwaltung konnte eine einvernehmliche Abwicklung geregelt werden.

Einzelne Schadensersatzansprüche konnten wegen fehlender Kausalität und Haftung nicht durchgesetzt werden.

Für Ihr erstes Gespräch mit uns

Unser Ziel ist, Ihr Anliegen best­möglich zu vertreten und Ihre Prozess­chancen so ideal wie möglich zu gestalten. Dafür haben wir eine Check­liste vorbereitet.
Wir empfehlen Ihnen, diese zur Vorbereitung für das erste Gespräch mit uns zu nutzen. 

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