Fallbeispiel aus unserer Kanzlei Az.: 79/19

Nach Sanierungsmaßnahmen im Gemeinschaft- und Sondereigentum konnten für den hierdurch geschädigten Miteigentümer gemäß § 14 Nr. 4 WEG umfangreiche Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.

Für Ihr erstes Gespräch mit uns

Unser Ziel ist, Ihr Anliegen best­möglich zu vertreten und Ihre Prozess­chancen so ideal wie möglich zu gestalten. Dafür haben wir eine Check­liste vorbereitet.
Wir empfehlen Ihnen, diese zur Vorbereitung für das erste Gespräch mit uns zu nutzen. 

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