Fallbeispiel aus unserer Kanzlei Az.: 79/19
Nach Sanierungsmaßnahmen im Gemeinschaft- und Sondereigentum konnten für den hierdurch geschädigten Miteigentümer gemäß § 14 Nr. 4 WEG umfangreiche Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.
Für Ihr erstes Gespräch mit uns
Unser Ziel ist, Ihr Anliegen bestmöglich zu vertreten und Ihre Prozesschancen so ideal wie möglich zu gestalten. Dafür haben wir eine Checkliste vorbereitet.
Wir empfehlen Ihnen, diese zur Vorbereitung für das erste Gespräch mit uns zu nutzen.