Fallbeispiel aus unserer Kanzlei Az.: 164/19
Unsere Mandantschaft bestand aus 127 Miteigentümern einer Seniorenanlage, die sowohl hinsichtlich des Gemeinschafts- und Sondereigentums mit einem Zeitmietvertrag an die Diakonie vermietet waren.
Die Verhandlungen betreffend des Gemeinschaftseigentums und des jeweiligen Miteigentumsanteils dauerten über zwei Jahre.